Wissenswertes

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Bachelor Professional

Nun geht’s los: Bachelor und Master Professional bei der IHK

Am 24. Dezember 2020 traten die ersten Master-Professional- und Bachelor-Professional-Abschlüsse im IHK-Bereich in Kraft. Die neuen Abschlussbezeichnungen stärken die Marke Höhere Berufsbildung in Wirtschaft und Gesellschaft. Zudem geht mit ihnen eine besondere Anerkennung der vielen Prüferinnen und Prüfer einher.

Im Berufsbildungsgesetz verankert. 

Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG) wurde für die Höhere Berufsbildung der Rahmen für drei neue Abschlussbezeichnungen geschaffen: Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional. Die neuen Begriffe sollen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zum Ausdruck bringen, zugleich die Praxisnähe der Fortbildungsabschlüsse unterstreichen und die Mobilität von Fachkräften aus Deutschland unterstützen. Gewürdigt wird mit dieser sprachlichen Aufwertung nicht zuletzt auch die hohe fachliche und persönliche Leistung der vielen ehrenamtlichen IHK-Prüfer*innen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die konkrete Einführung der neuen Abschlussbezeichnungen und deren Integration in die Fortbildungsordnungen in die Verantwortung der Wirtschafts- und Sozialpartner gegeben. Deren gemeinsame Arbeit findet nun im IHK-Bereich in sechs überarbeiteten Abschlüssen ihren Niederschlag, die die neuen Bezeichnungen beinhalten.

Vorreiter

Der „Star“ in dem Reigen ist der IHK-geprüfte „Master Professional in Business Management“. Über alle zuständigen Stellen nach BBiG und Handwerksordnung hinweg ist es der bislang einzige kaufmännische Master. Die Ehre der ersten Absolventinnen und Absolventen hingegen ging an die neuen „Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“ – im Januar wurden die ersten IHK-Zeugnisse überreich.


Vorreiter

Für alle sechs Abschlüsse gibt es künftig jeweils zwei Abschlussbezeichnungen. Die Absolventinnen und Absolventen erwerben beide und können selbst entscheiden, welche sie führen wollen. Hintergrund ist die gesetzliche Möglichkeit, der neuen Bezeichnung eine weitere voranzustellen. Die Vertreter der jeweiligen Branchen, also die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, haben sich dafür entschieden, die bisherigen Bezeichnungen zu erhalten. Details der NamensgebungDiese sechs Abschlüsse zeigen aber auch, wie bunt die Umsetzung eines Gesetzes sein kann. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz prüft jede Verordnung auf Rechtskonformität und dazu gehört die Anforderung, dass generell auch die neuen Abschlussbezeichnungen in deutscher Sprache sein sollen – Bachelor und Master sind demnach schon in die deutsche Sprache eingegangen. In besonders begründeten Fällen kann davon abgewichen werden, wenn beispielsweise für die Absolventinnen und Absolventen aufgrund des sich ergebenden Tätigkeitsfeldes besondere Bezüge insbesondere in die EU vorliegen.

Dies liegt nach Einschätzung des Justizministeriums nicht bei allen Abschlüssen gleichermaßen vor. Der Geprüfte Bilanzbuchhalter ist daher ein „Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“ und der Geprüfte Fachwirt für Einkauf hingegen aufgrund der weltweiten Lieferketten ein „Bachelor Professional in Procurement“. Außerdem kann die Präposition „in“ auch „für“ oder „im“ lauten.

Zunächst ändert sich wenig

Die sechs Abschlüsse wurden einer sog. minimalinvasiven Änderung unterzogen. Neben den erforderlichen Anpassungen aufgrund der neuen Vorgaben des BBiG wurden jedoch keine Qualifikationsinhalte geändert. Die DIHK-Rahmenpläne wie auch alle nachfolgenden Produkte, beispielsweise die Textbände, können weiterhin verwendet werden. Auch die Prüfungsformen wurden nicht verändert. Aber Achtung! Beim Abschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ wurde der schriftliche Prüfungsteil dahingehend modifiziert, dass für die neue Bezeichnung nunmehr jede der drei Aufgabenstellungen mit mindestens 50 Punkten absolviert werden muss. Und zugleich bleibt die bisherige Vorgabe erhalten, dass im Wiederholungsfall wiederum alle drei Aufgabenstellungen abgelegt werden müssen.Das BBiG sieht keine Rückwirkung für die neuen Bezeichnungen vor. Wer seinen Abschluss schon in der Tasche hat, erhält nicht nachträglich den Bachelor oder Master. Nur wer die Prüfung nach neuer Verordnung erfolgreich absolviert hat, darf den neuen Titel führen. In laufenden Prüfungsverfahren, auch bei einer Wiederholung, ist ein Wechsel auf die neue Verordnung indes möglich.

Weitere Abschlüsse folgen


In diesem Jahr wie auch in den folgenden Jahren sollen alle Abschlüsse sukzessive geändert und um die neuen Abschlussbezeichnungen ergänzt werden. Momentan stimmen die beteiligten Partner – also IHKs, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und das Bundesministerium für Bildung und Forschung – das Vorgehen und den Zeitplan ab. Aktuell sieht es so aus, als könnte nochmals eine Gruppe von „Schnellläufern“ auf den Weg gebracht werden, also Abschlüsse, die nur geringfügig geändert werden müssten. Das betrifft vergleichsweise neue Abschlüsse, wie zum Beispiel „Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik“ oder „Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin für Marketing“.

Bei der Mehrheit, insbesondere den älteren Abschlüssen wie zum Beispiel „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin“ ist es vermutlich erforderlich, auch die Qualifikationsinhalte zu modernisieren. Der Grund hierfür sind die im BBiG enthaltenen Qualitätsanforderungen, die zu erreichenden Kompetenzziele sowie der erforderliche Mindestlernumfang. Daher muss jeder Fortbildungsabschluss separat geprüft und bei Bedarf geändert werden, bevor er den Bachelor oder Master Professional erhält und die IHKs dann Zeugnisse mit den neuen Abschlussbezeichnungen ausgeben können. Solche kompletten Novellierungen erfordern erfahrungsgemäß mehr Zeit. Denn neben der eigentlichen Verordnung müssen danach auch alle anderen Angebote neu entwickelt werden. Dazu gehören neben den Vorbereitungslehrgängen der Bildungsträger nicht zuletzt auch die Prüfungen.

Neuer Meisterabschluss mit Zusatz „Bachelor Professional“

Die Rechtsverordnung zum Geprüften Meister und zur Geprüften Meisterin für Veranstaltungstechnik trat am 31. Dezember 2019 in Kraft.

Damit löste sie gleichzeitig die beiden alten Meisterverordnungen aus den Jahren 1997 bzw. 2009, die zuletzt parallel bestanden und jeweils in ihrer Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2019 befristet waren, ab.

Premiere

Zum 18. Dezember 2020 wurde die neue Rechtsverordnung nochmals durch einen „minimalinvasiven“ Eingriff seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ersetzt. Somit ist jetzt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik – Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik“ gültig. Die Veranstaltungswirtschaft ist damit die erste Branche, deren Meisterabschluss mit dem neuen Zusatz versehen wurde.

Fokus mittleres Management

Die neue Struktur der Prüfung orientiert sich an den breit gefächerten Anforderungen, die in der Branche an mittlere Führungskräfte gestellt werden, und umfasst diese drei Prüfungsteile: Veranstaltungsprozesse Betriebliches Management VeranstaltungsprojektIn der bundeseinheitlichen Prüfung sind integrierende Situationsaufgaben zu bearbeiten, die typischen betrieblichen Handlungsaufträgen entsprechen sollen. Außerdem besteht die Prüfung aus der Simulation eines Konfliktgesprächs, einer Projektarbeit sowie einem Fachgespräch. Der zugehörige DIHK-Rahmenplan bildet die Basis für die Gestaltung der neu zu entwickelnden Prüfungsvorbereitungslehrgänge.

Weiterbildung auf Wachstumskurst

Die Weiterbildungsbeteiligung der Unternehmen in Deutschland lag 2019 bei 87,9 Prozent.

Das zeigt die zehnte IW-Weiterbildungserhe-bung.

Durchschnittlich hat sich im Jahr 2019 jeder Mitarbeiter 18,3 Stunden weitergebildet. Das ist eine Zeitstunde mehr als 2016.

Digitalisierung als Bildungstreibers

Aktuell investieren die Unternehmen 1.236 Euro je Mitarbeiter in Weiterbildung, knapp 16 Prozent mehr als im Jahr 2016.

Das gesamtwirtschaftliche Investitionsvolumen ist um 23 Prozent gestie-gen und beläuft sich auf 41,3 Milliarden Euro. Die Digitalisierung ist, wie sich bereits 2016 gezeigt hat, ein wesentlicher Treiber für Weiterbildung: Digitalisierte Unternehmen investieren mehr Zeit und Geld in Weiterbil-dung als andere Unternehmen.

Unternehmensperspektiven

Der größte Teil der Weiterbildung findet mit 89,2 Prozent während der bezahlten Arbeit-zeit statt. Knapp drei Viertel der befragten Unternehmen halten die praktizierte Auftei-lung der Weiterbildungskosten zwischen Unternehmen und Mitarbeiter für ange-messen. Ergänzend zu ihrem großen privat-wirtschaftlichen Engagement befürworten rund 70 Prozent der Unternehmen staatliche Unterstützung – insbesondere für Geringqua-lifizierte, Ältere oder kleine und mittlere Unter-nehmen und um den digitalen Strukturwandel zu meistern. [...] Weiterbildungshemmnisse sollten zudem durch Information und Bera-tung abgebaut werden, um noch mehr Men-schen für Weiterbildung zu motivieren und Unternehmen darin zu unterstützen, Weiter-bildungs-bedarf zu erkennen.

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